Treppenbau

Die Treppen können schon im Rohbau gebaut werden und helfen so als Montagetreppe zum sicheren Transport von Werk- und Rohstoffen auf anderen Ebenen. Als Stufen dienen dabei einfache zugeschnittene Baustufen. Später wird die Treppe lackiert und mit richtigen Trittstufen sowie einem Geländer fertig montiert. Bei den Trittstufen gibt es verschiedene Beläge. Naturholz, Glas, Granit/Stein oder auch Stufen aus Metall. Metallstufen werden aus optischen Gründen bevorzugt im Außenbereich montiert. Treppen aus Stahl können Pulverbeschichtet, Verzinkt oder auch lackiert werden, je nach Einsatzzweck und Geschmack.

Wichtig beim Bau einer Treppe ist die Schrittmaßregel. Diese gewährt eine sichere und bequeme Begehung. Als Schrittmaß bezeichnet man die Schrittlänge beim normalen gehen (Abstand von Fußhinterkante zu Fußhinterkante). Bei einem normalgroßen Mensch liegt dies zwischen 59 – 65 cm, das Mittelmaß wird mit 63 cm angenommen. Bei Treppensteigungen verkürzt sich die Schrittlänge (Mittelmaß 63 cm) um das 2-fache der Höhe. Nehmen wir eine Höhe von 18 cm an, dann Beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 27 cm [horizontale Schrittlänge = 63 cm – (2 x 18 cm) = 27 cm]. Hieraus ergibt sich ein Steigungsverhältnis von 18/27 cm für die Treppe.

Eine sehr bequem begehbare normale notwendige Treppe hat also eine Steigung von s = 19 cm und einen Auftritt von a = 27 cm. Aus der Formel: 2 x S + a = 59 bis 65 cm ergibt sich dann: 2 x 18 cm + 27 cm = 63 cm für eine optimale Begehbarkeit.

Nun wird noch die Nutzbare Breite berücksichtigt. Damit eine Treppe bequem begehbar ist, muss ein Mindestmaß an begehbarer Breite gewährleitet werden. Diese bemisst sich nach der Stufenbreite abzüglich von Handläufen und Geländern, die die Durchgangsbreite verkleinern. In der folgenden Zeichnung nach DIN 18065 sind die Mindestmaße aufgeführt.

Designer-Treppen

Wendeltreppen

Podesttreppen

Spindeltreppen